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Das Girokonto

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Das Girokonto ist die wohl am weitesten verbreitete Form des Bankkontos. Das bei Kreditinstituten wie Banken oder Sparkassen geführte Girokonto dient der Durchführung bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Auf ihm werden Zahlungseingänge wie beispielsweise Gehaltszahlungen und Zahlungsausgänge wie etwa Überweisungen der Wohnungsmiete oder bargeldlos beglichene Einkäufe verbucht. Vor der Verbreitung des Girokontos wurde der Zahlungsverkehr weitgehend mittels Bargeld abgewickelt. So wurden beispielsweise Löhne und Gehälter in sogenannten Lohntüten in Form von Bargeld ausbezahlt und auch Mietzahlungen und sonstige Zahlungen erfolgten in Bargeld.

Heutzutage verfügt fast jeder Erwachsene in Deutschland über ein Girokonto, mittels dessen sich vor allem der regelmäßige Zahlungsverkehr unkompliziert und reibungslos abwickeln lässt. Mittels einer Kontokarte lassen sich an den Schaltern der jeweiligen Bank oder Sparkasse damit Einzahlungen, Abhebungen und Überweisungen tätigen oder Daueraufträge einrichten, die eine in regelmäßigen Abständen zu auszuführende Überweisung in festgelegter Höhe veranlassen.

Die Kontokarte ermöglicht auch Geldabhebungen vom Girokonto an den zahlreichen Geldautomaten und sorgt so dafür, dass Kontoinhaber rund um die Uhr Zugriff auf ihr Geld haben. Viele Banken verfügen mittlerweile über Selbstbedienungs-Terminals, an denen Kunden auch außerhalb der Banköffnungszeiten ihren bargeldlosen Zahlungsverkehr regeln können. Weit verbreitet ist mittlerweile das Online-Banking, das die Abwicklung des Zahlungsverkehrs rund um die Uhr und direkt von Zuhause aus ermöglicht. Meist beinhaltet die Kontokarte eine Debit-Funktion, mit der in zahlreichen Geschäften wie Kaufhäusern oder Supermärkten bargeldlos gezahlt werden kann.

In den meisten Fällen wird bei der Einrichtung eines Girokontos ein sogenannter Dispositionskredit vereinbart. Dieser "Dispo" ermöglicht es dem Kontoinhaber, auch dann Zahlungen und Abhebungen zu tätigen, wenn sich kein Geld auf dem Girokonto befindet. Werden Kontoinhabern auf ihr Guthaben üblicherweise gar keine oder nur sehr geringe Zinsen gezahlt, fordern die Kreditinstitute bei einer Überziehung des Kontos meist beträchtliche Zinsen. Besonders hohe Zinsen werden fällig, wenn das Konto über den Rahmen des Dispokredits hinaus oder ohne Bestehen eines Dispovertrages belastet wird.

Ein Girokonto lässt sich jedoch auch als sogenanntes Guthabenkonto einrichten, das nicht überzogen werden kann. So lässt sich sicherstellen, dass auf dem Konto keine Schulden angehäuft werden. Vor allem bei Konten für Jugendliche und für Menschen, deren Bonität nicht gesichert ist, bietet sich die Einrichtung eines solchen "Jedermann-Kontos" an.

Für die Führung eines Girokontos wird meist eine pauschale Kontoführungsgebühr berechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise bei regelmäßigem Geldeingang, bei reiner Online-Nutzung oder für Jugendliche kann das Girokonto auch kostenlos sein.

 

 

 

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