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Haftpflichtversicherung

versicherung-informationen

Eine Haftpflichtversicherung ist eine Art der Schadenversicherung. Alle dazu relevanten Informationen sind im Versicherungsvertragsgesetz festgehalten. Die Regeln in Deutschland sind nahezu identisch mit den Vorschriften in Österreich.

Die Haftpflichtversicherung dient dazu, dass ein Versicherungsnehmer abgesichert ist, wenn irgendwelche Dritten Ansprüche gegen ihn anmelden. Der Versicherer übernimmt diese Ansprüche in der Regel für die Versicherten. Allerdings gibt es bestimmte Regularien und die Versicherung ist nicht in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet. Kommt es vor, dass der Anspruch von Dritten unbegründet ist, dann kommt die Haftpflichtversicherung auf für die Abwehr dieser, nicht gerechtfertigten, Ansprüche auf und ist somit eine Ergänzung zur Rechtsschutzversicherung.

Die Haftpflichtversicherung muss auch nicht abgeschlossen werden, es ist eine Versicherung auf freiwilliger Basis und keine Pflichtversicherung. Den Namen hat diese Art der Versicherung aufgrund den Eintragungen im BGB zur gesetzlichen Verpflichtung, wenn es um das Ersetzen eines entstandenen Schadens geht. Bei den meisten Haftpflichtversicherungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fast immer auch die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Haftpflichtversicherungen“ verankert.

Es gibt viele verschiedene Ausschlüsse, bei denen eine Haftpflichtversicherung nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Dazu zählen Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden genauso, wie auch Schäden, die jemand im Zustand einer Deliktsunfähigkeit verursacht hat. Allerdings gibt es die Einschränkung, dass der Versicherungsnehmer, ganz im Gegensatz zu anderen Versicherungen, gegen grobe Fahrlässigkeiten versichert ist. Zudem können keine Ansprüche gegen Familienangehörige oder Personen die im selben Haushalt leben geltend gemacht werden.

Außerdem muss eine Haftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommen, wenn zwei Personen Versicherungsschutz durch ein und denselben Vertrag genießen. Die Versicherung muss auch nicht zahlen, wenn Schäden an fremden Sachen verschuldet wurden, die vom Versicherungsnehmer bearbeitet werden.

Keine Zahlungspflicht besteht außerdem bei Umwelt-, Strahlen- und auch Asbestschäden. Es gibt inzwischen jedoch auch schon Haftpflichtversicherungen, die gegen Schäden versichern, die sonst nicht zu einem Versicherungsschaden zu zählen sind. Allerdings muss der Versicherungsnehmer dafür hohe zusätzliche Prämien bezahlen.

Die Dauer einer Haftpflichtversicherung kann ganz unterschiedlich sein. Sie wird jedoch in den meisten Fällen über ein- oder sogar mehrere Jahre abgeschlossen. Es ist so, dass sich die Versicherung immer auch automatisch verlängert, wenn sie nicht fristgerecht zu einem bestimmten Termin gekündigt wird. Es gibt jedoch auch eine Ausnahme; wenn ein Schadensfall eintritt, so kann die Versicherung sowohl von Seiten des Versicherungsnehmers, als auch vom Versicherungsgeber unabhängig von der Laufzeit gekündigt werden.

 

 

 

Die Informationen zur Haftpflichtversicherung sind nach besten Wissen und Gewissen zusammengetragen worden – trotzdem können wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Garantie übernehmen. Für mehr Informationen sprechen Sie Ihre Versicherung an.

 

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