Private Krankenversicherung
Mit einer Krankenversicherung wird der Versicherungsnehmer (VN) gegen Krankheiten versichert. Wir kennen in Deutschland zwei verschiedene Systeme der Krankenversicherung.
- die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- die Private Krankenversicherung (PKV)
Jeder Arbeitnehmer oder Angestellte der unter einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze liegt (2007 sind das 47700 € brutto im Jahr) muss sich gesetzlich Krankenversichern. In den etwa 240 GKV sind ca. 87 % der Bevölkerung versichert.
Die Leistungen der Gesetzliche Krankenversicherung richten sich streng nach einem verbindlichen Leistungskatalog für alle gesetzlichen Kassen. Damit sind ca. 96 % alle Kassenleistungen gleich. Unterschiede zwischen den Gesetzliche Krankenversicherung gibt es beim Beitrag. er wird prozentual vom Einkommen erhoben und liegt zwischen 12%und 16 %, je nach Krankenkasse.
Bei den Leistungen handelt es sich in der Regel um Standardleistungen mit Zuzahlungen. Was nicht im Leistungskatalog steht wird nicht bezahlt (teurer Zahnersatz; oder Brille).
Geringverdienende Familienangehörige oder Kinder können über die Familienversicherung des Hauptverdieners beitragsfrei mit versichert werden. Ein Wechsel innerhalb der Gesetzliche Krankenversicherung ist bei Einhaltung der Kündigungsfrist problemlos möglich. Bei Beitragserhöhungen gilt ein Sonderkündigungsrecht.
In der Private Krankenversicherung können sich alle versichern, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, oder anderen Berufsgruppen angehören.
Der Versicherer bestimmt in der Private Krankenversicherung selbst, wie er sich absichern möchte. Von der normalen Standardbehandlung bis zu Sonderbehandlungen und Sonderleistungen, mit oder ohne Zuzahlungen, ist alles versicherbar.
Der Versicherungsbeitrag richtet sich hier nach den versicherten Leistungen, dem Eintrittsalter des Versicherers, dem Gesundheitszustand und den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Private Krankenversicherung. Vom VN ist vor dem Abschluss ein Gesundheitsbogen auszufüllen.
Für jeden Versicherer muss ein eigener Vertrag mit Beiträgen abgeschlossen werden. Der Wechsel von der GKV zur Private Krankenversicherung ist bei Erfüllung der Kriterien problemlos möglich.
Der umgekehrte Wechsel ist nur schwer möglich. Arbeitnehmer müssen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen und unter 55 Jahren sein. Alle anderen können nur in den Basistarif ihrer PKV wechseln.
Der Wechsel zwischen den PKV ist möglich, aber wenig sinnvoll. Da sich der Beitrag für eine private Krankenversicherung entscheidend nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand richtet.
Die Informationen für die private Krankenversicherung sind nach besten Wissen und Gewissen zusammengetragen worden – trotzdem können wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Garantie übernehmen. Für mehr Informationen sprechen Sie Ihre Versicherung an.